Falls es jemanden von Euch interessiert, hier kann man das neue österreichische Tierschutzgesetz nachlesen. Wieder mal gibts 1000 Ausnahmen und jahrelange Übergangsfristen, aber das war ja bei einer bauernfreundlichen Regierung und einem unfähigen Umweltminister nicht anders zu erwarten. Viele Dinge wurden in Verordnungen festgelegt, nicht im Gesetz, sind also leichter abänderbar.
Besonders viel bildet sich die Regierung auf das Verbot der Haltung von Wildtieren in Zirkussen ein (freut die betroffenen 50-100 Tiere sicher), aber tausende in Österreich lebende Kühe dürfen immer noch im Stall angebunden gehalten werden und nur mindestens 90 Tage ins Freie (diese 90 Tage gelten nur, wenn dem nicht technische Gründe entgegenstehen). Das Verbot der Käfighaltung für Legehennen gibts zwar, aber es sind davon nur Ställe betroffen, die nicht VOR dem 1.1.2005 gebaut wurden. Diese Bauern haben eine 15-jährige Übergangsfrist und bekommen danach einen Haufen Subventionen zum Umbauen, die die jetzigen Freilandhühner-Bauern nicht bekommen haben. Auch sehr fair. Schweine in der Mast haben's jetzt auch nicht besser, die Vollspaltböden, auf denen die Schweine ohne jegliche Einstreu stehen und liegen müssen, wurden nicht verboten, obwohl man längst weiss, wie schlecht sich diese Haltungsform auf die Klauen und Gelenke auswirkt. Hauptsache, der Bauer muss nicht soviel ausmisten, weil der meiste Dreck durch die Ritzen fällt...
Was ich allerdings sehr begrüsse, ist das Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen in Tierhandlungen. Wie sich der Verkauf in der Praxis nun abspielen wird, wird die Zeit zeigen. Vermutlich werden die Tiere dann an einer anderen Adresse verkauft und haben's dort auch nicht besser. Schliesslich ist und bleibt alles eine Frage der Kontrolle und Exekution dieses Gesetzes, und daran hapert's halt leider auch in der Zukunft. Tierombudsmann hin oder her!
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