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SO | 23.11.2008
Euroscheine (Bild: ORF.at)
mit 1. Juli
Politikergehälter steigen um 2,3 Prozent
Die Politikergehälter werden ab 1. Juli um 2,3 Prozent angehoben. Diesen Anpassungsfaktor hat Rechnungshofpräsident Josef Moser am Dienstag im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" veröffentlicht.
Die Erhöhung orientiert sich an der Inflationsrate für 2005. Im Vorjahr waren die Politikergehälter um 1,5 Prozent erhöht worden.
Orientierung an Inflationsrate
Laut dem im August 1997 in Kraft getretenen Bezügebegrenzungsgesetz hat sich die Anpassung der Politikergehälter an der Inflationsrate des Vorjahres oder der Erhöhung der ASVG-Pensionen für das laufende Jahr zu orientieren und jeweils zur Jahresmitte zu erfolgen. Der geringere der beiden Werte ist heranzuziehen.

Die entsprechende Überprüfung und Veröffentlichung der Daten ist Aufgabe des Rechnungshofpräsidenten. Im konkreten Fall betrug die Inflationsrate 2005 im Jahresdurchschnitt 2,3 Prozent, die Pensionserhöhung 2,5 Prozent.
Nationalratsabgeordnete als Ausgangsbasis
Ausgangspunkt der 1997 fixierten Bezügepyramide ist das Gehalt der Nationalratsabgeordneten, die nach der Erhöhung monatlich 7.905 Euro verdienen werden.

Der Bezug des Bundespräsidenten liegt künftig bei 22.134,10 Euro (280 Prozent des Gehalts eines Nationalratsabgeordneten).

Der Bundeskanzler bekommt 19.762,60 Euro (250 Prozent), ein Minister 15.810 Euro (200 Prozent). Dieser Wert ist zugleich die Obergrenze für den Bezug eines Landeshauptmannes. Die Beträge werden jeweils auf zehn Cent gerundet.
Die Zahlen im Detail (neu ab 1.7. / alt)
Bundespräsident:
22.134,10 Euro / 21.636,40 Euro

Bundeskanzler:
19.762,60 Euro / 19.318,20 Euro

Vizekanzler (mit Ressort):
17.391,00 Euro / 17.000,00 Euro

Nationalratspräsident:
16.600,50 Euro / 16.227,30 Euro

Vizekanzler (ohne Ressort):
15.810,09 Euro / 15.454,60 Euro

Minister:
15.810,00 Euro / 15.454,60 Euro

Landeshauptmann:
15.810,00 Euro / 15.454,60 Euro*

Landeshauptmann-Stv.:
15.019,50 Euro / 14.681,90 Euro*

Rechnungshofpräsident:
14.229,00 / 13.909,10

Staatssekretär (mit bestimmten Aufgaben):
14.229,00 Euro / 13.909,10 Euro

Mitglied der Landesregierung:
14.229,00 Euro / 13.909,10 Euro*

Zweiter und Dritter Nationalratspräsident:
13.438,50 Euro / 13.136,40 Euro

Klubobmann im Nationalrat:
13.438,50 Euro / 13.136,40 Euro

Bürgermeister der außer Wien nach Einwohnerzahl größten Stadt:
13.438,50 Euro / 13.136,40 Euro

Staatssekretär (ohne bestimmte Aufgaben):
12.648,00 Euro / 12.363,70 Euro

Volksanwalt:
12.648,00 Euro / 12.363,70 Euro

Präsident des Landtags (ohne zusätzlicher Berufsausübung):
11.857,50 Euro / 11.590,90 Euro*

Klubobmann im Landtag (ohne zusätzlicher Berufsausübung):
11.067,00 Euro / 10.818,20 Euro*

Amtsführender Präsident des Landesschulrates:
9.486,00 Euro / 9.272,80 Euro*

Präsident des Landtages (mit zusätzlicher Berufsausübung):
8.695,50 Euro / 8.500,00 Euro*

Nationalratsabgeordneter:
7.905,00 Euro / 7.727,30 Euro

EU-Abgeordneter:
7.905,00 Euro / 7.727,30 Euro

Präsident des Bundesrats:
7.905,00 Euro / 7.727,30 Euro

Klubobmann im Landtag (mit zusätzlicher Berufsausübung):
7.905,00 Euro / 7.727,30 Euro*

Stellvertreter des Landtagspräsidenten:
7.905,00 Euro / 7.727,30 Euro*

Landtagsabgeordneter:
6.324,00 Euro / 6.181,80 Euro*

Stv. Präsident des Bundesrats:
5.533,50 Euro / 5.409,10 Euro

Fraktionsvorsitzender im Bundesrat:
5.533,50 Euro / 5.409,10 Euro

Bundesratsabgeordneter:
3.952,50 Euro / 3.863,60 Euro
* Die Beträge für die Funktionen auf Landesebene sind Obergrenzen, die nur in Niederösterreich - und mit Abstrichen in Wien - voll ausgeschöpft werden. In den anderen Ländern haben die Landtage niedrigere Grenzen fixiert.
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